Die gesetzliche Definition von Alkohol
Um als Spirituose im gesetzlichen Sinne gelten zu können, muss ein Getränk folgende Bedingungen erfüllen:
- Es muss einen Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent aufweisen
- Die Flüssigkeit muss eindeutig zum Verzehr bestimmt sein
- Das Getränk muss aus landwirtschaftlichen Produkten durch Gärung und anschließende Destillation gewonnen werden.
Prinzipiell ist der Staat an jeder Spirituose Mitverdiener. Das bedeutet, dass selbst eine Person, die nur für den Eigenbedarf Alkohol brennt, zum Steuersünder wird, wenn dies unangemeldet geschieht (anders verhält es sich bei Bier und Wein, deren Alkoholgehalt unter 15 Prozent liegt. Hier darf bis zu einer gewissen Menge ohne amtliche Genehmigung für den Eigenbedarf produziert werden).
|